Gebühren
Gebühren nach § 10 der Gebührensatzung
für die Abwasserentsorgung des
Abwasserzweckverbands für die Reinhaltung der Parthe
Gültig ab 01.01.2023
Abs. |
Gebühr |
Gebührenhöhe
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(1) |
Für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung über öffentliche Kanäle, die an ein öffentliches Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Grundgebühr je Jahr und angeschlossener Wohneinheit (WE) gemäß § 3 Abs. 4 |
108,00 € |
(2) |
Für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung über öffentliche Kanäle, die an ein öffentliches Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Mengengebühr je m³ Schmutzwasser |
3,96 € |
(3) |
Für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung über öffentliche Kanäle, die nicht an ein öffentliches Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Abwassergebühr je m³ Schmutzwasser |
2,22 € |
(4) |
Für die Teilleistung Entsorgung des Inhalts von abflusslosen Gruben beträgt die Abwassergebühr je m³ entnommener Menge |
25,98 € |
(5) |
Für die Teilleistung Entsorgung des Inhalts von Kleinkläranlagen beträgt die Abwassergebühr je m³ entnommener Menge |
36,87 € |
(6) |
Für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung beträgt die Abwassergebühr je m² versiegelter Fläche und Jahr |
0,95 € |
(7) |
Für die Teilleistung Entsorgung von sonstigem Wasser über öffentliche Kanäle, die an ein öffentliches Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Abwassergebühr je m³ Wasser |
3,96 € |
(8) |
Für die Teilleistung Entsorgung von sonstigem Wasser über öffentliche Kanäle, die nicht an ein öffentliches Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Abwassergebühr je m³ Wasser |
2,22 € |