Rückstauschutz

Hinweise zum Schutz vor Rückstau

 

Regeln der Grundstücksentwässerungstechnik

Die Sicherung gegen Rückstau hat nach DIN 1986-100 sowie DIN EN 12056-1 und DIN 1986 (3) zu erfolgen.

Rückstauebene = Straßenoberkante

Nach den DIN Vorschriften legt jeder Abwasserbeseitigungspflichtige die Rückstauebene in seiner Entwässerungssatzung fest. In der „Satzung über die öffentliche Abwasserentsorgung des Abwasserzweckverbandes für die Reinhaltung der Parthe“ wird im § 16 die Rückstauebene in Höhe der Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung festgeschrieben.

DIN- gerechter Schutz vor Rückstau

DIN- gerechter Schutz vor Rückstau bedeutet, alle Ablaufstellen für Schmutzwasser und für Regenwasser, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden, vor Austreten von Abwasser bei Rückstau aus dem öffentlichen Kanal zu schützen- und nur diese. Schmutzwasser aus Einläufen unterhalb der Rückstauebene ist mittels einer Hebeanlage (Pumpe) über die Rückstauebene zu heben. Regenwasser aus tiefgelegenen Einläufen zum Beispiel von Tiefgaragenzufahrten ist ebenfalls über die Rückstauebene zu heben oder nicht an die Entwässerungsleitung zum öffentlichen Kanal anzuschließen, d.h., zu versickern. Auf die Hebeanlage im Schmutzwasserbereich kann bei Einfamilienhäusern verzichtet werden, wenn die tiefergelegenen Einläufe mittels Rückstausicherungen geschützt werden und ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht, welches nicht über die Rückstausicherung entwässert, oder – bei fäkalienfreiem Abwasser- während anhaltenden Rückstaus auf die Benutzung der Ablaufstellen verzichtet werden kann.

Keinesfalls sollte der – leider häufig anzutreffende – Fehler begangen werden, die Rückstausicherung im Übergabeschacht oder an einer anderen zentralen Sammelstelle der Grundstücksentwässerungsanlage einzubauen und damit im Rückstaufall alle Abläufe der Grundstücksentwässerungsanlage, also auch die oberhalb der Rückstauebene befindlichen Abläufe, abzusperren.

Informationen

Informationen zum DIN- gerechten Rückstauschutz geben Ihnen Ihr Fachinstallateur oder die technischen Mitarbeiter des AZV Parthe. Für den sicheren Schutz Ihres Gebäudes vor Schäden durch Rückstau aus dem öffentlichen Kanal sind Sie als Grundstückseigentümer jedoch immer selbst verantwortlich. Es ist also in Ihrem eigenen Interesse, den Schutz vor Rückstau entsprechend der technischen Regeln durchzuführen. Informationen finden Sie auch unter dem Stichwort „Schutz gegen Rückstau“ im Internet.

 

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Dies kann Jedem jeden Tag passieren. Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz kann die Ursache sein. Solcher Rückstau ist nicht vermeidbar und kann auch bei Einhaltung aller Betriebsvorschriften auftreten.

Der Schutz der Grundstücksentwässerungs-anlagen vor Rückstau ist Aufgabe jedes Grundstückseigentümers. Wie Sie sich als Grundstückseigentümer richtig vor Rückstau schützen können, möchte der AZV Parthe Ihnen in diesem Hinweisblatt etwas näherbringen.

Fragen Sie uns: Telefon 034291/ 4390

Wir beraten Sie gern!

Sie finden uns im Verwaltungsgebäude im Gelände der Verbandskläranlage, Am Klärwerk, 04451 Borsdorf.