Wichtige Information zu Überweisungen ab Oktober 2025
Neue gesetzliche Vorgaben für Überweisungen
Ab dem 5. Oktober 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums:
Name und IBAN des Zahlungsempfängers müssen übereinstimmen.
Damit Ihre Überweisungen an uns weiterhin reibungslos durchgeführt werden können, bitten wir Sie, künftig folgende Schreibweise unseres Namens exakt zu verwenden:
AZV Parthe
oder
Abwasserzweckverband für die Reinhaltung der Parthe
Bitte prüfen Sie auch gespeicherte Vorlagen und Daueraufträge und passen Sie diese ggf. an.
Bei Abweichungen im Namen kann es zu Warnmeldungen durch Ihre Bank kommen. In diesem Fall liegt die Entscheidung über die Ausführung bei Ihnen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.