Korrekter Verwendungszweck bei Zahlungen

Bitte um Angabe des korrekten Verwendungszwecks bei Zahlungen

Bitte achten Sie bei Ihren Überweisungen darauf, stets den vollständigen und korrekten Verwendungszweck anzugeben. Nur so kann Ihre Zahlung eindeutig dem richtigen Bescheid bzw. dem entsprechenden Forderungskonto zugeordnet werden.

Fehlende oder unvollständige Angaben führen häufig zu Verzögerungen bei der Verbuchung und können unnötige Nachfragen verursachen.

Bitte geben Sie daher insbesondere folgende Angaben im Verwendungszweck an:

  • Bescheidnummer/Aktenzeichen (diese finden Sie im Infoblock auf dem Bescheid)

                                 

 

  • Name des Zahlungspflichtigen (falls abweichend vom Kontoinhaber)

Da sich die Bescheidnummer mit jedem Bescheid ändert, prüfen und aktualisieren Sie diese bitte bei bestehenden Daueraufträgen regelmäßig. Am Einfachsten geht es aber, wenn Sie mit Ihrer Banking-App den QR-Code auf dem Bescheid scannen. Damit wird neben dem korrekten Verwendungszweck bereits automatisch vorausgefüllt.

Idealerweise erteilen sie uns bitte ein SEPA-Mandat zum Lastschrifteinzug – so verpassen Sie keine Zahltermine und erhalten auszuzahlende Gutschriften automatisch – ohne weiteren Aufwand für Sie – auf Ihr Konto überwiesen.

Zum SEPA-Formular:                  

                                             

 

Mitteilung von Änderungen

Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Daten, z. B.

  • zur Adresse
  • zur Anzahl der Wohneinheiten
  • bei Korrektur der Verbrauchsdaten durch den Trinkwasserversorger
  • zur versiegelten Fläche
  • zum Eigentümerwechsel etc.

umgehend mit. Die Daten werden uns nicht vom Trinkwasserversorger weitergeleitet! Sie vermeiden Fehlzustellungen, Zeitverzögerungen durch Postrückläufer oder Zusatzkosten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihr AZV Parthe

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