Verbandsmitglieder

Demokratie in der Abwasserentsorgung

Wer bestimmt im Abwasserzweckverband, was geschieht?

Die Abwasserbeseitigung ist in Sachsen gesetzlich den Gemeinden als hoheitliche Aufgabe zugeordnet. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, zum Zweck der Erfüllung der Aufgabe einen Verband zu gründen. So entstand zum Zweck der Abwasserbeseitigung der Abwasserzweckverband für die Reinhaltung der Parthe. Dieser ist kein gewinnorientiertes Unternehmen, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes, welche zwar kostendeckend, aber ohne Gewinnerzielungsabsicht wirtschaften muss. Zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Mitglieder untereinander, aber auch nach außen, hat sich der Verband eine Satzung- die Verbandssatzung- gegeben. Diese regelt unter Anderem die Vertretungsberechtigung des Verbandes und die Zuständigkeiten der einzelnen Gremien für einzelne Vorgänge.

Oberstes Organ des Zweckverbandes ist die Verbandsversammlung. In dieser sind alle Verbandsmitglieder durch den Bürgermeister der jeweiligen Mitgliedsgemeinde und ein gewähltes Mitglied des jeweiligen Gemeinderates, welches durch den Gemeinderat in die Verbandsversammlung entsandt wird, vertreten. Somit wählen die Bürger der Gemeinden nicht nur ihren Bürgermeister und ihre Gemeinderäte, sondern indirekt auch die Verbandsversammlungsmitglieder des Abwasserzweckverbandes.

 

Die Verbandsversammlung ist für grundlegende Entscheidungen zuständig. Das betrifft unter anderem den Beschluss über Satzungen des Verbandes, den jährlichen Wirtschaftsplan, den Jahresabschluss, die Finanzierung des Verbandes und Nachträge, welche eine bestimmte Wertgrenze überschreiten. Sie entscheidet über bestimmte Personalfragen ebenso wie über den Erwerb oder den Verkauf von Grundstücken sowie den Eintritt oder Austritt von Mitgliedern. Die Beschlussfassung muss mindestens mehrheitlich erfolgen, teilweise sind Mehrheiten von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten notwendig.

Die Stimmenanzahl der jeweiligen Gemeinde in der Verbandsversammlung richtet sich der Einwohnerzahl. Pro angefangene 1.000 Einwohner hat das Mitglied eine Stimme.

Stimmenverteilung

Bis zur in der Verbandssatzung definierten Grenze darf der Verwaltungsrat tätig werden. Der Verwaltungsrat besteht aus den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden. Jede Gemeinde hat eine Stimme. Der Verwaltungsrat darf z. Bsp. über Vergaben unterhalb einer Grenze von 1.250.000 € entscheiden.

Der Verband wird nach außen durch den Verbandsvorsitzenden vertreten. Dieser wird durch die Verbandsversammlung gewählt. Er leitet die Versammlungen und steht der Verwaltung der Verbandsgeschäftsstelle vor. Der Verbandsvorsitzende darf alle Geschäfte erledigen, die nicht der Verbandsversammlung oder dem Verwaltungsrat vorbehalten sind.

Alle Verbandsräte arbeiten ehrenamtlich.

Der Verband hat angestellte Bedienstete in der Verbandsgeschäftsstelle. Diese erledigen die sich aus der Aufgabe der Abwasserbeseitigung ergebenden täglichen Aufgaben und schlagen der Verbandsversammlung die Beschlussgegenstände vor. Für die wirtschaftliche Geschäftsführung gelten die Regelungen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung.

Jährlich werden zwischen 8-10 Verbandsversammlungen oder Verwaltungsratssitzungen durchgeführt, auf denen wichtige Beschlüsse gefasst werden. Diese sind Grundlage für das weitere Handeln des Verbandsvorsitzenden und der Verwaltung. Einmal jährlich führt der Verband eine erweiterte Verbandsversammlung in Form einer sogenannten Klausurtagung durch. Hier wird Bilanz gezogen über die Arbeit des vergangenen Jahres, der Jahresabschluss besprochen, strategische Themen beraten und der Wirtschaftsplan für das kommende Jahr vorberaten.

Die Verbandsversammlungen sind nach Sächsischer Gemeindeordnung öffentlich, sofern nicht Beratungsgegenstände den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Die Termine werden in der LVZ, auf der Homepage des Verbandes und an der Bekanntmachungstafel veröffentlicht. Somit kann jeder interessierte Bürger sich über die Arbeit des Verbandes informieren. Im Tagesordnungspunkt „Bürgerfragestunde“ hat jeder Bürger des Verbandsgebietes die Möglichkeit, Fragen an die Verbandsräte zu stellen.

Der Zweckverband arbeitet transparent und ist als öffentliche Körperschaft an die Grundsätze der Sächsischen Gemeindeordnung gebunden. Durch die Entsendung der Stadt- oder Gemeinderäte als Vertreter der Mitgliedsgemeinde in der Verbandsversammlung sichern sich einerseits die Mitgliedsgemeinden ihr Mitspracherecht und andererseits können sich die Bürger des Verbandsgebietes sicher sein, dass ihre Interessen durch ihre gewählten Vertreter gewahrt werden. Erster Ansprechpartner für die laufenden Geschäfte bleibt jedoch die Verbandsverwaltung.