Hinweise für Bauherren

Bauherren entstehender oder Eigentümer vorhandener Grundstücke und Gebäude stehen bezüglich der Abwasserbeseitigung meist vor einer Vielzahl von Fragen.

Während bei bestehenden Gebäuden in der Regel der Schwerpunkt eher auf der Abrechnung der Abwassereinleitung liegt und erforderlichenfalls Reparaturen oder Optimierungen an der Abwasserbeseitigung vorgenommen werden sollen, hat der Bauherr eines Neubaus ganz andere Fragen zu klären.

Gern unterstützt der AZV Parthe die Grundstückseigentümer und Bauherren bei der Beantwortung dieser Fragen.

Bestandsgrundstücke/ Abrechnung

Der AZV Parthe erhebt Gebühren für die Einleitung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers. Das heißt, das Schmutzwasser wird entsprechend dem Trinkwasserbezug nach eingeleiteter Abwassermenge zuzüglich einer Grundgebühr berechnet. Für das Niederschlagswasserentgelt ist die versiegelte angeschlossene Fläche des Grundstückes maßgebend. Die aktuellen Gebühren finden Sie in § 10 der Gebührensatzung des AZV Parthe.

Viele Eigentümer versuchen, Niederschlagswasserentgelte zu sparen und ihr Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück zu verbringen. Dies ist aufgrund der Bodenverhältnisse und Grundwasserstände oft problematisch und sollte nicht ohne umfangreiche Prüfung der Gegebenheiten durchgeführt werden. Sofern das Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück verbracht werden soll, ist die Entsorgungsanlage (zum Beispiel eine Versickerungsanlage) durch eine fachlich geeignete Person bemessen zu lassen. Damit diese Person tätig werden kann, sind Baugrunduntersuchungen unabdingbar. Aufgrund dieser Baugrunduntersuchungen wird ein hydrogeologisches Gutachten erstellt, dessen Ergebnisse wiederum in die Berechnung der Niederschlagswasserentsorgungsanlage einfließen. Diese Unterlagen sind dann bereits bei der Antragsstellung mit einzureichen.

Der AZV Parthe berät Sie gern und weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage genehmigungspflichtig sind. Dazu sind diese auf einem Entwässerungsantragsformular zu beantragen.

Neubauten

Bei Neubaugrundstücken stellt sich zunächst die Frage, welches Abwasser wie zu überlassen ist. Sowohl Schmutzwasser als auch Niederschlagswasser kann zentral, also über öffentliche Abwasseranlagen und – leitungen, oder dezentral, also auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden. Welche Entsorgungsvariante bei Ihnen zutrifft, erfahren Sie vom AZV Parthe. Sofern das Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück verbracht werden soll, ist die Entsorgungsanlage (zum Beispiel eine Versickerungsanlage) durch eine fachlich geeignete Person bemessen zu lassen (siehe „Bestandsgrundstücke“, 2. Absatz).

Der AZV Parthe berät Sie auch in Fragen des Neubaus gern und weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle Neubauten und/ oder Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage genehmigungspflichtig sind. Dazu sind diese auf einem Entwässerungsantragsformular zu beantragen.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise in unseren technischen Planungs- und Ausführungsgrundsätzen .