Informationen zur Absetzung von Gießwasser und Einbau bzw. Wechsel eines privaten Wasserzählers

Gießwasser wird kein Abwasser – Absetzung melden

Wer Frischwasser bezieht und dieses in seinem Garten vergießt, möchte dafür keine Schmutzwassergebühr bezahlen. Um dies nachzuweisen, muss die abzuziehende Menge gemessen werden.

Der Antrag auf Absetzung muss nach § 5 Absatz 1 der Gebührensatzung des AZV Parthe bis zum 31. Januar des laufenden Jahres unter Angabe des Zählerstandes vom 31. Dezember des vorangegangenen Jahres beim AZV Parthe schriftlich gestellt werden. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt!

Nutzen Sie zur Meldung der Zählerstände unser Online-Portal (https://portal.azv-parthe.de) – Sie können dieses über den QR-Code auf dem Ableseschein direkt aufrufen! Natürlich steht Ihnen auch der klassische Postweg offen.

Einbau eines Wasserzählers / Wechsel eines Wasserzählers

Sie bauen an einem geeigneten Ort einen privaten Wasserzähler ein. Dazu beachten Sie bitte die Hinweise auf unserem Merkblatt und dokumentieren den Einbau auf dem Einbauprotokoll. Der Wasserzähler muss geeicht sein. Das bedeutet, nach Ablauf der Eichfrist ist dieser erneut zu eichen oder zu wechseln. Den Wechsel teilen Sie uns bitte durch Einreichung des Wechselprotokolls mit. Wichtig: Nur nachweislich geeichte Zähler werden für die Absetzung von der Schmutzwassermenge anerkannt. Eine rückwirkende Anerkennung ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage finden Sie in § 5 unserer Gebührensatzung und im Mess- und Eichgesetz bzw. der einschlägigen Verordnung.

Abnahme und Verplombung des Zählers

Der Zähler wird nach Ersteinbau durch den AZV Parthe abgenommen. Dies geschieht durch Abnahme vor Ort oder durch Prüfung der eingereichten Unterlagen. Es wird eine Verwaltungsgebühr gemäß Verwaltungskostensatzung erhoben.

Der Zähler wird durch den AZV Parthe nicht verplombt, so dass dieser bei Frostgefahr erforderlichenfalls abgebaut werden kann.

Versand der Protokolle

Sie können dem AZV Parthe die Protokolle mit den entsprechenden Nachweisen per Post oder per Mail (zaehler (at) azv-parthe.de) senden.