Gebühren

Gebühren nach § 10 der Gebührensatzung 

 

für die Abwasserentsorgung des

Abwasserzweckverbands für die Reinhaltung der Parthe

 

Gültig ab 01.01.2023

Abs.

Gebühr

Gebührenhöhe

 

(1)

Für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung über öffentliche Kanäle, die an ein öffentliches Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Grundgebühr je Jahr und angeschlossener Wohneinheit (WE) gemäß §  3 Abs. 4

108,00 €

(2)

Für die  Teilleistung Schmutzwasserentsorgung über öffentliche Kanäle, die an ein öffentliches Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Mengengebühr je m³ Schmutzwasser

3,96 €

(3)

Für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung über öffentliche Kanäle, die nicht an ein öffentliches Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Abwassergebühr je m³ Schmutzwasser

2,22 €

(4)

Für die Teilleistung Entsorgung des Inhalts von abflusslosen Gruben beträgt die Abwassergebühr je m³ entnommener Menge

25,98 €

(5)

Für die Teilleistung Entsorgung des Inhalts von Kleinkläranlagen beträgt die Abwassergebühr je m³ entnommener Menge

36,87 €

(6)

Für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung beträgt die Abwassergebühr je m² versiegelter Fläche und Jahr

0,95 €

(7)

Für die Teilleistung Entsorgung von sonstigem Wasser über öffentliche Kanäle, die an ein öffentliches Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Abwassergebühr je m³ Wasser

3,96 €

(8)

Für die Teilleistung Entsorgung von sonstigem Wasser über öffentliche Kanäle, die nicht an ein öffentliches Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Abwassergebühr je m³ Wasser

2,22 €